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   LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18 NZB   

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https://dejure.org/2018,87357
LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18 NZB (https://dejure.org/2018,87357)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18 NZB (https://dejure.org/2018,87357)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 7 SO 1074/18 NZB (https://dejure.org/2018,87357)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 45/08 R

    Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung auch nach vorherigem Verzicht auf

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Insbesondere ist geklärt, dass Geldbeträge für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten so zu bemessen sind, dass der Hilfebedürftige mit dem gewährten Betrag einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen kann, und auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc. nachvollziehbar sein müssen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 53/10 R - juris Rdnr. 23; Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 53/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - Wohnungs- und Bekleidungserstausstattung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Insbesondere ist geklärt, dass Geldbeträge für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten so zu bemessen sind, dass der Hilfebedürftige mit dem gewährten Betrag einfache und grundlegende Wohnbedürfnisse in vollem Umfang befriedigen kann, und auf der Grundlage von Bezugsquellen, Preislisten etc. nachvollziehbar sein müssen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 53/10 R - juris Rdnr. 23; Urteil vom 20. August 2009 - B 14 AS 45/08 R - juris Rdnr. 20).
  • BSG, 08.09.2005 - B 13 RJ 10/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erwerbsminderungsrente - Arbeitsmarktlage - Zeitrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht gemäß § 103 SGG kann einen Verfahrensmangel daher nur dann darstellen, wenn sich das SG zu weiteren Ermittlungen aus seiner sachlich-rechtlichen Sicht hätte gedrängt sehen müssen (vgl. BSGE 2, 84, 87; BSG, Urteil vom 31. Juli 1975 - 5 BJ 28/75 - juris Rdnr. 2; BSGE 95, 112, 115; B. Schmidt in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 103 Rdnr. 20; Leitherer, ebenda, § 144 Rdnrn. 31 ff., 34).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Hinsichtlich von Tatsachenfragen kann über § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG eine Klärung nicht verlangt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn hiervon verallgemeinerungsfähige Auswirkungen zu erwarten wären (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig u.a, a.a.O., § 144 Rdnr. 29; ferner BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (vgl. BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S. 2), mithin die Antwort darauf so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4 S. 5); dies ist insbesondere der Fall, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für die Beantwortung der Rechtsfrage gibt (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 12.07.1985 - 7 BAr 114/84

    Abweichung - Divergenzfrage - Bedeutung der Rechtssache - Rechtliche Begründung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage muss die abstrakte Klärungsfähigkeit, d.h. die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, und die konkrete Klärungsfähigkeit, d.h. die Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage hinzutreten (vgl. dazu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 53; SozR 1500 § 160a Nr. 54).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann nicht mehr, wenn sie schon entschieden ist oder durch Auslegung des Gesetzes eindeutig beantwortet werden kann (vgl. BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S. 2), mithin die Antwort darauf so gut wie unbestritten ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4 S. 5); dies ist insbesondere der Fall, wenn die bereits vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung hinreichende Anhaltspunkte für die Beantwortung der Rechtsfrage gibt (BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Die Streitsache muss mit anderen Worten eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage aufwerfen, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern; die entscheidungserhebliche Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und klärungsfähig sein (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rdnrn. 28 f.; § 160 Rdnrn. 6 ff. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung wegen Divergenz (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., a.a.O., § 144 Rdnr. 30).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.04.2018 - L 7 SO 1074/18
    Die Streitsache muss mit anderen Worten eine bisher nicht geklärte Rechtsfrage aufwerfen, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt, um die Rechtseinheit zu erhalten und die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern; die entscheidungserhebliche Rechtsfrage muss klärungsbedürftig und klärungsfähig sein (vgl. BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60; SozR 3-1500 § 160a Nr. 16; ferner Leitherer in Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rdnrn. 28 f.; § 160 Rdnrn. 6 ff. jeweils m.w.N.).
  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Frist - Urteil - Zustellung - Geltungsbereiches des

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
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